Die Stadt Leisnig sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter
Die Stadt Leisnig sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter
Zur vollständigen Ausschreibung
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Die Stadt Leisnig kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Besetzt werden soll die Stelle ab dem Jahr 2025.
Wer in Leisnig und den zugehörigen Ortsteilen wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 16.09.2024 bei der Stadtverwaltung Leisnig, Bau-/Ordnungsamt, Markt 1, 04703 Leisnig oder per E-Mail (ausschließlich im PDF-Format) an zu bewerben.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 034321-66640.
Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.“
Weiterführende Links:
Wissenswertes rund um das Schiedsstellenverfahren
https://www.justiz.sachsen.de/content/2053.htm
Leitfaden für Gemeinden, Friedensrichterinnen und Friedensrichter
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