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Sprechzeiten Steueramt

Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leisnig,

Werte Steuer- und Abgabenpflichtige,

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuerreformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen, die mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft treten soll.

Gegenüber dem Finanzamt haben Sie als Steuerpflichtiger ihre Erklärung bereits abgegeben. Nunmehr ist es Aufgabe der Kommunen, diese auf kommunaler Ebene zu verarbeiten und einen angemessenen Hebesatz der Grundsteuer zu ermitteln.

Dies erfordert einen erheblichen Mehraufwand innerhalb eines sehr kurzen Bearbeitungszeitraumes. Aus diesem Grund hat die Stadt Leisnig eine Reduzierung der Sprechzeiten im Steueramt festgelegt.

 

Dienstag  09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 

nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


Sie können den Termin auf unserer Website oder Mein Leisnig-App unter "Serviceleistungen" Online reservieren (Zur Onlineterminvergabe). Telefonisch stehen ihnen Mitarbeiter der Kämmerei für Anfragen und Terminbuchungen zur Verfügung.

 

Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Anfrage sofort beantwortet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Graf

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Bild Terminvergabe