Abschaffung der Kinderreisepässe
Ab 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen.
Der Bundestag hat am 07.07.2023 beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen. Sie haben dann die Möglichkeit einen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind zu beantragen.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören reicht ein Personalausweis (Kosten für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro mit einer Gültigkeit von 6 Jahren) aus. Für die weltweite Nutzung ist es empfehlenswert einen Reisepass (Kosten für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro mit einer Gültigkeit von 6 Jahren) zu beantragen.
Der elektronische Reisepass für Kinder ist maximal sechs Jahre lang gültig. In diesen sechs Jahren verändern sich Kinder meist stark im Aussehen. Was gilt es also beim biometrischen Lichtbild zu beachten? Die Antwort liefert das Bundesinnenministerium auf seiner Website: „Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.“
Genaue Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes einzelnen Reiselandes gibt es unter https://www.auswaertiges-amt.de.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung bzw. Verlängerung der Kinderreisepässe sofort erfolgten. Im Gegensatz dazu haben Sie beim Personalausweis eine Herstellungszeit von ca. 3-4 Wochen, beim Reisepass sogar von 4-5 Wochen. Dies ist bei der Planung der Reise und der Beantragung der Dokumente zwingend zu beachten!