Erinnerung zur Fälligkeit der vierteljährlichen Steuerzahlungen am 15.11.2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Bitte beachten Sie die kommende Fälligkeit zur Zahlung der:
Grund- und Gewerbesteuer
am 15. November 2023
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das vollständige Buchungs- oder Kassenzeichen an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
Bei Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates wird die fällige Steuer zum genannten Datum entsprechend vom angegebenen Konto abgebucht.
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Leisnig (Verwaltung > Formulare Online > Finanzen). Das zugehörige Formular finden Sie hier
Die Finanzverwaltung der Stadt Leisnig