Hygienemaßnahmen der Stadtverwaltung Leisnig ab dem 03.04.2022
Leisnig
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gelten ab dem 03.04.2022 folgende Regelungen:
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Für die Mitarbeiter und Besucher der Stadtverwaltung Leisnig gilt weiterhin die Maskenpflicht bis auf Widerruf.
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Die Stadtverwaltung Leisnig bleibt bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen, Bürgeranliegen werden jedoch weiterhin mit vorheriger Terminvergabe bearbeitet.
Wir bitten um Verständnis, die o.g. Maßnahmen dienen dem Schutz der Mitarbeiter und der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Stadtverwaltung.
Weitere Informationen: