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3G-Pflicht für Behörden
Leisnig, den 15. 11. 2021Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Gemäß § 6 Abs. 2. Sächsische Corona Notverordnung gilt für Besucher kommunaler Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises.
Ihr Bürgermeister
T.Goth