Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu unseren Stellenbesetzungsverfahren:
Stellenbesetzungen erfolgen gemäß Artikel 33 Grundgesetz im Rahmen einer Bestenauslese. Das heißt, dass Stellen in der Regel ausgeschrieben und nur nach entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung besetzt werden. Grundsätzlich können somit nur Bewerber/-innen berücksichtigt werden, die das Anforderungsprofil erfüllen. Dies betrifft vor allem die geforderte Qualifikation.
Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens
Wir bieten Ihnen zu besetzende Stellen an, deren Inhalt und Anforderungen in einer Stellenausschreibung veröffentlicht werden.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bei Interesse per Post, E-Mail oder alternativ über das elektronische Bewerbungsformular (im PDF-Format). Bitte verweisen Sie im Bewerbungsschreiben direkt auf die von Ihnen gewünschte Stelle.
Ihre vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten:
Bewerbungsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Nachweise über das Vorhandensein der in der Ausschreibung geforderten Qualifikation (so detailliert wie möglich)
Kopien von relevanten Fortbildungsnachweisen
Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter sind als drei Jahre
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und darüber entschieden, wer bei Erfüllung des Anforderungsprofils in die engere Wahl kommt und eine Einladung zum Gespräch erhält. Bewerbungen, die nicht fristgemäß und/oder ohne die o.g. geforderten Unterlagen eingehen, können im Besetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Bei Bewerbungen auf dem Postweg zählt das Datum des Posteingangsstempels.
Bei Ausschreibungen ohne Bewerbungsfrist erfolgt dies in regelmäßigen Abständen, bis die Stelle besetzt werden kann.
Eine allgemein gültige Aussage zur Dauer der einzelnen Verfahren kann nicht gemacht werden, da dies von der Dringlichkeit der Besetzung, der Bedeutung der Stelle im Gesamtgefüge, der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, u.a. Faktoren abhängig ist.
Beachten Sie bitte, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Bewerbung.