Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.
Ausführliche Informationen finden Sie dazu unter:
www.amt24.sachsen.de | EU-Dienstleistungsrichtlinie
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen.
Für Sie als Dienstleistungserbringer bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!
Der Einheitliche Ansprechpartner in Sachsen ist in der Landesdirektion Leipzig, einer staatlichen Mittelbehörde, angesiedelt.
Internet: http://www.moderneverwaltung.sachsen.de/13398.htm
Elektronische Kommunikation und Verfahrensabwicklung mittels Fax-Nr. (034321) 666-67.
Zuständigkeitsbereich der Stadt Leisnig
Gaststättengestattung ausgeben
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular
Führungszeugnis beantragen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular
Gaststättenerlaubnis erteilen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular| Hinweise zum Antrag | Merkblatt
Gewerbe abmelden
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular | Beiblatt zum Antrag
Gewerbe anzeigen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular | Beiblatt zum Antrag
Gewerbe ummelden
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular | Beiblatt zum Antrag
Gewerberegisterauskunft
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular
Reisegewerbekarte erteilen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular
Sperrzeitverkürzung genehmigen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular
Tageshändler für Wochenmarkt zulassen
Verfahrensinformation Amt24 | Antragsformular